Personalausweis mit Online Ausweisfunktionen freischalten, einrichten, auslesen & benutzen Anleitung

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257.9 هزار بار بازدید - 3 سال پیش - Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist eine amtliche Urkunde als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers.

Personalausweise werden nach § 8 PAuswG grundsätzlich bei demjenigen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt beantragt, das für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Wohnungslose beantragen den Ausweis bei derjenigen Gemeinde, in der sie sich aufhalten. Dasselbe galt für Auslandsdeutsche, die bis Ende 2012 ihren Personalausweis noch in Deutschland beantragen mussten; seit dem 1. Januar 2013 sind die jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretungen Deutschlands zuständig (§ 35 PAuswG). Seit dem 1. November 2007 können Personalausweise bereits mit der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden. Hierzu wird die Geburtsurkunde respektive der bis 2006 ausgestellte Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass benötigt.

Der Ausweis ist ab dem Datum der Beantragung zehn Jahre lang gültig, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre (§ 6 PAuswG). Die Ausstellungsgebühr beträgt im Inland 37 Euro (§ 1 des PAuswGebV). Entgegen der ursprünglichen Planung ist der erste Ausweis für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nicht mehr kostenlos; für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Wird der Ausweis im Ausland beantragt, steigt die Gebühr grundsätzlich um 30 Euro. Für Bedürftige kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden (§ 1 PAuswGebV). Das nachträgliche Einschalten der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion sind seit dem 1. Januar 2021 kostenfrei. Eine Deaktivierung der Onlinefunktion ist seit Juli 2017 nicht mehr möglich und der Personalausweis wird seitdem immer mit aktivem Chip ausgeliefert. Eine Sperrung (nicht Deaktivierung) ist nur über die Hotline mit der Telefonnummer 116116, z. B. bei Verlust, möglich.

Für die alten Personalausweise besteht keine Umtauschpflicht, sie sind bis zum aufgedruckten Ablaufdatum uneingeschränkt gültig.

Durch die zentrale Herstellung des Personalausweises in der Bundesdruckerei dauert es einige Wochen, bis der neue Ausweis verfügbar ist. Wenn sofort ab Antragstellung ein Ausweis benötigt wird, stellen inländische Behörden vor Ort einen vorläufigen Personalausweis aus (§ 3 PAuswG), der maximal drei Monate lang gültig ist (§ 6 Abs. 4 PAuswG). Die Gebühr beträgt 10 Euro (§ 1 Abs. 2 PAuswGebV).

Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises für das Reisen erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie die Mikrostaaten Europas. Weiterhin wird der Personalausweis als Reisedokument anerkannt in Ägypten (zwei Lichtbilder sind mitzunehmen, die für eine Begleitkarte benötigt werden), Albanien, Bosnien und Herzegowina (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen), den Färöern, den französischen Überseegebieten, Georgien, Kosovo, Nordmazedonien (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen), Republik Moldau, Montenegro (bis zu 30 Tagen ohne Aufenthaltserlaubnis), Montserrat (bis max. 14 Tage), Nordzypern (bis zu 90 Tage), Serbien (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen), der Türkei (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen), Tunesien (im Rahmen einer Pauschalreise auf dem Luftweg). Alle anderen Länder verlangen hingegen einen Reisepass und teilweise zusätzlich ein Visum. Dort genügt die Vorlage des Personalausweises bei der Einreise nicht.
(Quelle:Wikipedia)
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pduesp
3 سال پیش در تاریخ 1400/10/11 منتشر شده است.
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